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   OLG Brandenburg, 09.03.2015 - 10 UF 64/14   

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https://dejure.org/2015,31754
OLG Brandenburg, 09.03.2015 - 10 UF 64/14 (https://dejure.org/2015,31754)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.03.2015 - 10 UF 64/14 (https://dejure.org/2015,31754)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. März 2015 - 10 UF 64/14 (https://dejure.org/2015,31754)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgleich von Versorgungsanrechten aus der Beamtenversorgung des Bundes und des Landes Brandenburg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VersAusglG § 18

  • rechtsportal.de

    VersAusglG § 18
    Ausgleich von Versorgungsanrechten aus der Beamtenversorgung des Bundes und des Landes Brandenburg

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.08.2013 - XII ZB 211/13

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen Geringfügigkeit: Gleichartigkeit von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2015 - 10 UF 64/14
    Eine Wertidentität ist nicht erforderlich, ausreichend ist eine strukturelle Übereinstimmung in wesentlichen Fragen, etwa dem Leistungsspektrum, der Finanzierungsart und der Anpassung von Anwartschaften und laufenden Versorgungen (BT-Drucks. 6/10144, S. 55; BGH, FamRZ 2013, 1636).

    Die Alimentierung der im aktiven Dienst befindlichen Beamten, von der sich der Höchstbetrag des Ruhegehalts durch einen Prozentsatz ableitet, verlangt, dass das Einkommen die rechtliche und wirtschaftliche Sicherheit und Unabhängigkeit des Beamten gewährleistet und einen angemessenen Lebensstandard ermöglicht, der sich an der Entwicklung der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse orientiert (BVerfGE 117, 330, 352; BVerfGE 119, 247, 269; BGH, FamRZ 2013, 1636).

    Übereinstimmend ist der Bezug der Beamtenversorgung im Bund und im Land Brandenburg an gewisse nachwirkende Amts- und Treuepflichten des Ruhestandsbeamten geknüpft (vgl. BGH, FamRZ 2013, 1636, Rn. 21).

  • BGH, 09.01.2013 - XII ZB 550/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdeberechtigung des Versorgungsträgers bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2015 - 10 UF 64/14
    Ein Versorgungsträger ist auch beschwerdeberechtigt, wenn er geltend macht, dass der Anwendungsbereich des § 18 VersAusglG überhaupt nicht eröffnet sei, weil dem Gericht entweder Bewertungs- oder Berechnungsfehler unterlaufen oder die Rechtsbegriffe der Gleichartigkeit oder Geringfügigkeit von ihm verkannt worden sind (BGH, FamRZ 2013, 612 ).
  • BGH, 08.01.2014 - XII ZB 366/13

    Versorgungsausgleich: Artgleichheit von Anrechten im Rahmen der Bagatellprüfung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2015 - 10 UF 64/14
    Entgegen der Auffassung der weiteren Beteiligten zu 2. ist für die Feststellung der Artgleichheit der Anrechte auf das zu belastende Anrecht, nicht aber auf das nach § 16 Abs. 1 VersAusglG im Wege der externen Teilung zu begründende Anrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung abzustellen (BGH, FamRZ 2014, 549).
  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2015 - 10 UF 64/14
    Zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums zählt, dass das Ruhegehalt anhand der Dienstbezüge des letzten vom Beamten bekleideten Amts zu berechnen ist und dass nach dem aus Art. 33 Abs. 5 GG hergeleiteten Leistungsprinzip sich auch die Länge der aktiven Dienstzeit in der Höhe der Versorgungsbezüge niederschlagen muss (BVerfG, DVBl. 2005, 1441, 1444).
  • BGH, 26.01.2011 - XII ZB 504/10

    Interne Teilung nach Versorgungsausgleichsgesetz: Angabe der Fassung oder des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2015 - 10 UF 64/14
    Eine solche Teilanfechtung ist zulässig, weil bei mehreren Anrechten der Ehegatten die Teilung innerhalb der einzelnen Versorgung erfolgt und die Entscheidungen zu den jeweiligen Anrechten nicht voneinander abhängig sind (vgl. hierzu BGH, FamRZ 2011, 547 Rn. 17).
  • BVerfG, 06.03.2007 - 2 BvR 556/04

    Keine Ballungsraumzulage für Beamte zum Ausgleich der erhöhten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2015 - 10 UF 64/14
    Die Alimentierung der im aktiven Dienst befindlichen Beamten, von der sich der Höchstbetrag des Ruhegehalts durch einen Prozentsatz ableitet, verlangt, dass das Einkommen die rechtliche und wirtschaftliche Sicherheit und Unabhängigkeit des Beamten gewährleistet und einen angemessenen Lebensstandard ermöglicht, der sich an der Entwicklung der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse orientiert (BVerfGE 117, 330, 352; BVerfGE 119, 247, 269; BGH, FamRZ 2013, 1636).
  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2015 - 10 UF 64/14
    Die Alimentierung der im aktiven Dienst befindlichen Beamten, von der sich der Höchstbetrag des Ruhegehalts durch einen Prozentsatz ableitet, verlangt, dass das Einkommen die rechtliche und wirtschaftliche Sicherheit und Unabhängigkeit des Beamten gewährleistet und einen angemessenen Lebensstandard ermöglicht, der sich an der Entwicklung der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse orientiert (BVerfGE 117, 330, 352; BVerfGE 119, 247, 269; BGH, FamRZ 2013, 1636).
  • OLG Nürnberg, 26.03.2014 - 11 UF 1513/13

    Versorgungsausgleichsverfahren: Behandlung eines Beschlussberichtigungsantrags

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.03.2015 - 10 UF 64/14
    Darin kommt ihr unbedingter Wille zum Ausdruck, die Entscheidung in dem angegebenen Umfang einer Überprüfung zuzuführen, auch wenn die Beschwerdeführerin die "Behandlung als Beschwerde" lediglich für den Fall beantragt hat, dass "einer Berichtigung nicht stattgegeben wird." Eine unzulässige bedingte Beschwerde (vgl. OLG Nürnberg, FamRZ 2014, 1395) liegt wegen des eindeutig formulierten Ziels der Überprüfung des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs im Hinblick auf die Anrechte bei den weiteren Beteiligten zu 1. und 2. nicht vor.
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